§ 30 Früherkennung und Frühförderung
(1) 1Die medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Kohte, 5. Aufl. 2017, SGB IX § 30