§ 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) 1Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Kreikebohm, 5. Aufl. 2017, SGB IX § 9