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Schulze u.a., Bürgerliches Gesetzbuch
BGB
Buch 5 Erbrecht
Vorbemerkung zu §§ 1922–2385
Abschnitt 1 Erbfolge (§ 1922 - § 1941)
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
Abschnitt 3 Testament
Abschnitt 4 Erbvertrag (§ 2274 - § 2302)
Abschnitt 5 Pflichtteil (§ 2303 - § 2338)
Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit (§ 2339 - § 2345)
Abschnitt 7 Erbverzicht (§ 2346 - § 2352)
Abschnitt 8 Erbschein (§ 2353 - § 2370)
§ 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
§ 2354 Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag
§ 2355 Angaben des gewillkürten Erben im Antrag
§ 2356 Nachweis der Richtigkeit der Angaben
§ 2357 Gemeinschaftlicher Erbschein
§ 2358 Ermittlungen des Nachlassgerichts
§ 2359 Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins
§ 2360 (aufgehoben)
§ 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
§ 2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
§ 2363 Inhalt des Erbscheins für den Vorerben
§ 2364 Angabe des Testamentsvollstreckers im Erbschein, Herausgabeanspruch des Testamentsvollstreckers
§ 2365 Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
§ 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins
§ 2367 Leistung an Erbscheinserben
§ 2368 Testamentsvollstreckerzeugnis
§ 2369 Gegenständlich beschränkter Erbschein
§ 2370 Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung
Abschnitt 9 Erbschaftskauf (§ 2371 - § 2385)
Abschnitt 8 Erbschein
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