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Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 12 der Patentanwaltsordnung und Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft (Patentanwaltsausbildungs‑ und ‑prüfungsverordnung – PatAnwAPO) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

In der Fassung der Bekanntmachung vom

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