Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Verordnung über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub nach Art. 80a des Bayerischen Beamtengesetzes im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 5. Dezember

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen