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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH-GebührenverordnungBSHGebV) zur Fussnote [1]

Vom 6. Juli 2018 (BGBl.

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