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Verordnung des Innenministeriums, des Staatsministeriums, des Finanzministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums, des Justizministeriums, des Verkehrsministeriums, des Ministeriums Ländlicher Raum und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung zur Fussnote [1]

Vom 11. August

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