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Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch im Bereich der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr (Unentgeltliche-Beförderung-ZuständigkeitsverordnungUnBefZustVO) zur Fussnote [1]

Vom 1. Oktober 2013

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