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Verordnung der Landesregierung, des Wirtschaftsministeriums, des Innenministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Sozialministeriums und des Justizministeriums über die Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nummer 20 Buchstabe a und Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes
(ZVO nach § 4 Nummer 20 und 21 UStG)

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