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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Landesjustizverwaltung nach §§ BRAO § 224, BRAO § 224a der Bundesrechtsanwaltsordnung und nach § EURAG § 41 Abs. EURAG § 41 Absatz 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland zur Fussnote [1]

Vom 14. Juni

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