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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen und der Bergbahnen in Bayern (Bayerisches Eisenbahn- und BergbahngesetzBayEBG) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 17. November 1966 (BayRS V S.

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