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BayAVFidKAufhG
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- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- I. Die in die Fideikommißmatrikel eingetragenen Fideikommisse, bei denen die Nachfolge nach den §§ 87, 89–91 des Ediktes über die Familienfideikommisse geregelt ist. (§§ 1 - §36–39)
- II. Die übrigen Fideikommisse und sonstigen gebundenen Güter (§§ 40 - 46)
- III. Landwirtschaftliche Erbgüter (§ 47)
- IV. Inkrafttreten der Vorschriften (§ 48)
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