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Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen (Bayerische KommunikationshilfenverordnungBayKHV) zur Fussnote [1]

Vom 24. Juli 2006

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