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Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten der Bayerischen Staatsregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Rechtspflege auf das Bayerische Staatsministerium der Justiz (Zuständigkeitsübertragungsverordnung JustizZustÜVJu) zur Fussnote [1]

Vom 18. November

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