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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung (Justiz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung – JuZÜV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 9. April 2014 (GVBl.

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