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Verordnung über die Feststellung der allgemeinen Eignung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Land Brandenburg für Beförderungsämter (Brandenburgische Eignungsfeststellungsverordnung für die Richter- und StaatsanwaltschaftBbgRiStAEV) zur Fussnote [1]

Vom 8.

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