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Verordnung über die Vergütung für den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und die Durchführung der Meldeverfahren (Beitragseinzugs- und MeldevergütungsverordnungBeitrEinzVergV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 12. Mai 1998 (BGBl.

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