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Verordnung über die regionalisierte Wahrnehmung der Aufgaben der nach § 45 Abs. 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung durch einzelne Bezirke (Ausbildungsförderungs-ZuständigkeitsverordnungBAföGZustVO)

Vom 11. Februar

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