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Verordnung über die Zuständigkeit zur Anerkennung von Lehrgängen für Fahrzeugführer von Fahrzeugen im Geltungsbereich des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zur Fussnote [1]

Vom 20. Dezember

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