Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Verordnung zur Festsetzung der Finanzierungsquote zur Kostenbeteiligung der Freien Hansestadt Bremen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe an den Nettosozialhilfekosten der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven als örtliche Träger der Sozialhilfe (Finanzierungsquotenverordnung Sozialhilfe SGB XIIFQuotenVO SGB XII) zur Fussnote [1]

Vom 15. Dezember 2020 (Brem.GBl.

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen