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Verordnung zur Bestimmung der Zentralstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen zur Fussnote [1]

Vom 6. Januar 2004

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