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Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 25. April 2017 (Brem.GBl.

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