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3. CHGoldHypZusAV

Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Zusatzabkommen vom 25. März 1923 zum deutsch-schweizerischen Abkommen vom 6. Dezember 1920 betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland vom 23. Juni 1923 zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 9. Februar 1924 Reichsgesetzbl.

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