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Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und ‑übermittlungsverordnungDEÜV) zur Fussnote [1]

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.1.2006 zur Fussnote

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