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Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

(ABl.L 121 S. 31) zur Fussnote

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