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EuUnthVO

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen zur Fussnote [1]

(ABl. 2009 L 7 S. 1, 2011 L

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