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Hamburgisches Gesetz zur Durchführung der Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen im Rahmen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Hamburgisches Schwangerschaftskonflikt-KostenerstattungsgesetzHmbKESchKG) zur Fussnote [1]

Vom 20. Dezember

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