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Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren Körperschaften im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Unfallversicherungsobergrenzen­verordnungUVOGrV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2] zur Fussnote [3]

Vom 12. Oktober 2004 (BGBl. I S. BGBL

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