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Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (ImmobilienwertermittlungsverordnungImmoWertV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. BGBL Jahr

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