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Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften sowie die Bewertung der einem Investmentvermögen zugehörigen Vermögensgegenstände (Investment-Rechnungslegungs- und BewertungsverordnungInvRBV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 16. Dezember 2009

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