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Verordnung über befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (KonzernabschlussbefreiungsverordnungKonBefrV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2] zur Fussnote [3]

Vom 15. November 1991 (BGBl.

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