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Gesetz zur Bestimmung der für die Durchführung des Zweiten Teils des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Träger der Eingliederungshilfe und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen bei den Rahmenverträgen zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 27. Januar 2018 (GVOBl. M-V

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