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COVLVO M-V
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COVLVO M-V
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Kontaktbeschränkungen, risikogewichtete Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
- § 1a Umgang mit Schnell- und Selbsttests, Absonderung für krankheitsverdächtige oder infizierte Personen
- § 1b Abstandspflicht, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
- § 1c Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
- § 1d Angebote für den Publikumsverkehr ausschließlich für Geimpfte und Genesene (Zwei-G-Optionsmodell)
- § 1e Angebote für den Publikumsverkehr ausschließlich für Geimpfte und Genesene (Zwei-G-Erfordernis)
- § 2 Einzelhandel, Einrichtungen, sonstige Stätten
- § 2a Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz
- § 3 Gaststätten
- § 4 Beherbergung
- § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern
- § 6 Besuchs- und Betretungseinschränkungen für Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach SGB V
- § 7 Sitzungen kommunaler Gremien, Wahlen
- § 8 Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen aller Art
- § 9 Selbstorganisationsrecht öffentlicher Einrichtungen
- § 10 Zuständigkeiten
- § 11 Anlagen
- § 12 Weitergehende Anordnungen
- § 13 [aufgehoben]
- § 14
- § 15 Ermächtigung
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlagenverzeichnis
- Anlage 1 Auflagen für Einkaufscenter und Verkaufsstellen des Einzelhandels, Wochenmärkte, Großhandel, Gartenbaucenter u.a.
- Anlage 2 Auflagen für Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe
- Anlage 3 Auflagen für Betriebe des Heilmittelbereiches und Friseure sowie für Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe
- Anlage 4 Auflagen für Arztpraxen, Psychotherapeutenpraxen und sonstige Praxen
- Anlage 5 Auflagen für Kinos
- Anlage 6 Auflagen für Autokinos
- Anlage 7 Auflagen für Theater, Konzerthäuser und Opern
- Anlage 8 Auflagen für Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten
- Anlage 9 Auflagen für Bibliotheken und Archive
- Anlage 10 Auflagen für Chöre und Musikensembles
- Anlage 11 Auflagen für Freizeitparks (Schausteller)
- Anlage 12 Auflagen für Zirkusse
- Anlage 13 Auflagen für Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische Gärten
- Anlage 14 Auflagen für Spezialmärkte und Jahrmärkte nach § 68 GewO, Volksfeste nach § 60b GewO und ähnliche Einrichtungen die in Ihrer Gesamtheit einen marktähnlichen Charakter ergeben
- Anlage 14a Auflagen für Jahrmärkte
- Anlage 15 Auflagen für tourismusaffine Dienstleistungen im Freien sowie Verleihstellen von Wasserfahrzeugen und Betriebe der Fahrgastschifffahrt oder Reisebusveranstaltungen und Tourismusinformationen und Besucherzentren in den Nationalen Naturlandschaften, Outdoor
- Anlage 16 Auflagen für Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeit- und nicht vereinsbasierte Sportaktivitäten
- Anlage 17 Auflagen für öffentlich zugängliche Spielplätze sowie andere Spielplätze im Freien
- Anlage 18 Auflagen für im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteiche mit Wasseraufbereitung
- Anlage 19 Auflagen für Naturstrände, Naturgewässer und frei angelegte öffentliche Badestellen
- Anlage 20 Auflagen für Schwimm- und Spaßbäder
- Anlage 21 Auflagen für den vereinsbasierten Sportbetrieb
- Anlage 22 Auflagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb von Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader, dem Status Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzen
- Anlage 23 Auflagen für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 24 Auflagen für Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 25 Auflagen für die Technische Prüfstelle für Fahrzeugprüfungen und für Fahrschulen und die Technische Prüfstelle im Bereich des Fahrerlaubniswesens sowie für Flugschulen
- Anlage 25a Auflagen für die Jagdschulen sowie ähnliche Einrichtungen
- Anlage 26 Auflagen für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 27 Auflagen für soziokulturelle Zentren
- Anlage 28 Auflagen für Musik- und Jugendkunstschulen
- Anlage 29 Auflagen für Messen und Ausstellungen
- Anlage 29a Auflagen für Prostitution
- Anlage 30 Auflagen für Gaststätten
- Anlage 30a Auflagen für Gaststätten mit angeschlossenen Tanzlustbarkeiten (Clubs, Diskotheken)
- Anlage 31 Auflagen für gastronomischen Außerhausverkauf
- Anlage 31a Auflagen für Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 32 Private Zusammenkünfte in Gaststätten
- Anlage 33 Auflagen für Dienstleistungsangebote in gastronomischen Einrichtungen
- Anlage 34 Auflagen für Beherbergungsstätten
- Anlage 35 Auflagen für Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach SGB V
- Anlage 36 Auflagen für Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien
- Anlage 36a Auflagen für Kommunalwahlen
- Anlage 37 Auflagen für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge zu dienen bestimmt sind, sowie für Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Anlage 37a Auflagen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, berufliche Qualifizierungen und Aus-, Fort- und Weiterbildungen bei Bildungsträgern und Sprachkurse
- Anlage 38 Auflagen für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz
- Anlage 39 Auflagen für Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und in ähnlichen Räumlichkeiten und unter freiem Himmel
- Anlage 40 Auflagen für gesetzlich oder satzungsgemäß vorgesehene Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Parteien
- Anlage 41 Auflagen für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen), in den Zügen des Schienenpersonenverkehrs, auf allen ausschließlich innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns verkehrenden Fähren und in sonstigen Verkehrsmitteln mit Publi
- Anlage 42 Auflagen für private Zusammenkünfte
- Anlage 43 Auflagen für Trauungen und Beisetzungen
- Anlage 44 Auflagen für Veranstaltungen
- Anlage I
- Anlage II Nichtamtliche Darstellung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV (Stand 8. Mai 2021)
- Anlage III Anzeige eines Zwei-G-Optionsmodells
- Anlage T Umgang mit Schnell- und Selbsttests
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