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COVLVO M-V
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COVLVO M-V
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Kontaktbeschränkungen, risikogewichtete Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
- § 1a Umgang mit Schnell- und Selbsttests, Absonderung für krankheitsverdächtige oder infizierte Personen
- § 1b Abstandspflicht, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
- § 1c Verweisung auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung und Begriffsbestimmungen
- § 1d Angebote für den Publikumsverkehr ausschließlich für Geimpfte und Genesene (Zwei-G-Optionsmodell)
- § 1e Angebote für den Publikumsverkehr ausschließlich für Geimpfte und Genesene (Zwei-G-Erfordernis)
- § 1f Angebote für den Publikumsverkehr ausschließlich für Geimpfte und Genesene mit negativem Test (Zwei-G-Plus)
- § 1g Weitergehende Maßnahmen
- § 2 Einzelhandel, Einrichtungen, sonstige Stätten
- § 3 Gaststätten
- § 4 Beherbergung
- § 5 Sitzungen kommunaler Gremien, Wahlen
- § 6 Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen aller Art
- § 7 Selbstorganisationsrecht öffentlicher Einrichtungen
- § 8 Zuständigkeiten
- § 9 Anlagen
- § 10 Weitergehende Anordnungen
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Ermächtigung
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlagenverzeichnis
- Anlage 1 Auflagen für Einkaufscenter und Verkaufsstellen des Einzelhandels, Wochenmärkte, Großhandel, Gartenbaucenter u.a.
- Anlage 2 Auflagen für Dienstleistungsbetriebe oder Handwerksbetriebe sowie die Einwohner- und Touristeninformationen
- Anlage 3 Auflagen für Betriebe des Heilmittelbereiches und Friseure sowie für Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe
- Anlage 4 Auflagen für Arztpraxen, Psychotherapeutenpraxen und sonstige Praxen sowie für Angebote und Dienste, die die medizinische, therapeutische oder pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen
- Anlage 5 Auflagen für Kinos
- Anlage 6 Auflagen für Autokinos
- Anlage 7 Auflagen für Theater, Konzerthäuser und Opern
- Anlage 8 Auflagen für Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten
- Anlage 9 Auflagen für Bibliotheken und Archive
- Anlage 10 Auflagen für Chöre und Musikensembles
- Anlage 11 Auflagen für Freizeitparks (Schausteller)
- Anlage 12 Auflagen für Zirkusse
- Anlage 13 Auflagen für Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische Gärten
- Anlage 14 Auflagen für Spezialmärkte und Jahrmärkte nach § 68 GewO, Volksfeste nach § 60b GewO und ähnliche Einrichtungen die in Ihrer Gesamtheit einen marktähnlichen Charakter ergeben
- Anlage 15 Auflagen für tourismusaffine Dienstleistungen im Freien sowie Verleihstellen von Wasserfahrzeugen und Betriebe der Fahrgastschifffahrt oder Reisebusveranstaltungen und Besucherzentren in den Nationalen Naturlandschaften, Outdoor-Freizeitangebote, Durchfüh
- Anlage 16 Auflagen für Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeitaktivitäten
- Anlage 17 Auflagen für öffentlich zugängliche Spielplätze sowie andere Spielplätze im Freien
- Anlage 18 Auflagen für im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteiche mit Wasseraufbereitung
- Anlage 19 Auflagen für Naturstrände, Naturgewässer und frei angelegte öffentliche Badestellen
- Anlage 20 Auflagen für Schwimm- und Spaßbäder sowie für Saunen
- Anlage 21 Auflagen für den vereinsbasierten Sportbetrieb
- Anlage 22 Auflagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb von Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader, dem Status Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzen
- Anlage 23 Auflagen für Fitnessstudios und ähnliche Angebote
- Anlage 24 Auflagen für Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 25 Auflagen für Fahrschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen, auch diejenigen für Fahrlehrer, sowie die Technische Prüfstelle für den Straßenverkehr
- Anlage 25a Auflagen für die Jagdschulen sowie ähnliche Einrichtungen
- Anlage 26 Auflagen für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 27 Auflagen für soziokulturelle Zentren
- Anlage 28 Auflagen für Musik- und Jugendkunstschulen
- Anlage 29 Auflagen für Messen und Ausstellungen
- Anlage 29a Auflagen für Prostitution
- Anlage 30 Auflagen für Gaststätten
- Anlage 30a Auflagen für Gaststätten mit angeschlossenen Tanzlustbarkeiten (Clubs, Diskotheken)
- Anlage 31 Auflagen für gastronomischen Außerhausverkauf
- Anlage 31a Auflagen für Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Einrichtungen
- Anlage 32 Private Zusammenkünfte in Gaststätten
- Anlage 33 Auflagen für Beherbergungsstätten
- Anlage 34 Auflagen für Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien
- Anlage 35 Auflagen für Kommunalwahlen
- Anlage 36 Auflagen für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind, Prüfungen nach dem Juristenausbildungsgesetz sowie für Angebote von öffentlichen und privaten Bildu
- Anlage 37 Auflagen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, berufliche Qualifizierungen und Aus,- Fort und Weiterbildungen bei Bildungsträgern und Sprachkurse
- Anlage 38 Auflagen für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz
- Anlage 39 Auflagen für Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und in ähnlichen Räumlichkeiten und unter freiem Himmel
- Anlage 40 Auflagen für gesetzlich oder satzungsgemäß vorgesehene Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Parteien
- Anlage 41 Öffentlich zugängliche Bereiche von Bahnhofsgebäuden und von anderen Innenbereichen sonstiger Einrichtungen des Öffentlichen Personenverkehrs, in den dem Publikumsverkehr zugänglichen Innenbereichen von Häfen, in Abfertigungshallen an Flughäfen und für Sc
- Anlage 42 Auflagen für private Zusammenkünfte
- Anlage 43 Auflagen für Trauungen und Beisetzungen
- Anlage 44 Auflagen für Veranstaltungen
- Anlage I Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-lnfektionsgeschehens
- Anlage II Anzeige eines Zwei-G-Optionsmodells
- Anlage T Umgang mit Schnell- und Selbsttests
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