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Landesverordnung zur Bestimmung der Zentralstelle sowie der zuständigen Behörde nach der Verordnung (EG) über die Zusammenarbeit zwischen Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen zur Fussnote [1]

Vom 7. Februar 2005 (GVOBl.

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