Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Corona bedingten Regelung der Besuchs-, Betretens- und Leistungsbeschränkungen in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit denen ein Vertrag der Kostenträger nach § 111 oder 111a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch besteht (Reha-VO) zur Fussnote [1]