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AuslZustV NRW
Gesamte Vorschrift
AuslZustV NRW
Inhaltsübersicht (redaktionell)
Vorbemerkung
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
§ 3 Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
§ 4 Übergangsregelung
§ 5 Inkrafttreten
Schlussformel
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes bei Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
(
Auslandszuständigkeitsverordnung Nordrhein-Westfalen
–
AuslZustV NRW
)
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