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Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und in Angelegenheiten der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Konzentrations-VO Gesellschaftsrecht) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 31. Mai 2005 (GV. NRW.

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