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Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ( Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-WestfalenKHV NRW) zur Fussnote [1]

Vom 15. Juni 2004 (GV. NRW.

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