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Verordnung über die Zusammenfassung der Aufgaben der Übermittlungsstelle nach § 1077 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung und § 10 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes
(Konzentrations-VO – § 1077 ZPO, § 10 BerHG) zur Fussnote [1]

Vom 7. April 2005

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