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Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32b Abs. 2 der Zivilprozessordnung und § 4 Abs. 5 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
(Delegations-VO § 32b ZPO, § 4 KapMuG) zur Fussnote [1]

Vom 18. Oktober

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