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Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen (Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte StrafsachenZustVO AG Straf) zur Fussnote [1]

Vom 4. März 2008

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