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Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen in Zivil- und Familiensachen (eAkten-Verordnung in Zivil- und FamiliensacheneAktVOZivFam) zur Fussnote [1]

Vom 16. Oktober

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