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Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen Deckung von Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen, Schiffspfandbriefen und Flugzeugpfandbriefen nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Pfandbriefbanken (Pfandbrief-BarwertverordnungPfandBarwertV) zur Fussnote [1]

Vom 14. Juli

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