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Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen volljähriger Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zur Fussnote [1]

Vom 6. Mai 2020

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