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Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (Rahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-AktenführungsverordnungRbGeldERAV) zur Fussnote [1]

Vom 18. Oktober 2017 (BGBl.

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