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Landesverordnung über die Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe (Aufgabendurchführungsverordnung BundessozialhilfegesetzAufgabenDVO BSHG –) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 11. März 1999 (GVOBl.

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