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Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichte, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsbehörden und der Justizverwaltung (JustizschriftgutaufbewahrungsgesetzJSchrAG) zur Fussnote [1]

Vom 30. Juli 2009

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