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Landesverordnung über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut in der Justiz und der Justizverwaltung (JustizschriftgutaufbewahrungsverordnungJSchrAufbVO zur Fussnote [1] zur Fussnote [2] )

Vom 20. Dezember 2011 (GVOBl.

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