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Landesverordnung über die Festsetzung der Regelsätze nach § 28 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung der Regelsätze (Regelsatzverordnung) zur Fussnote [1]

Vom 12. Dezember

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